Von Verträgen bis Unternehmensführung – Wirtschaftsrecht regelt, was Wirtschaft braucht.

Beaucamp und Beaucamp

Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Pferderecht & mehr

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Verbände und Privatpersonen kompetent in zahlreichen Rechtsgebieten: Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Pferderecht, Tierarzthaftungsrecht, Tierschutzrecht, Verbands- und Vereinsrecht, gewerbliches Mietrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Mit Dr. Eugène Beaucamp und Susan Beaucamp setzen Sie auf ein erfahrenes Team mit langjähriger Berufserfahrung und zahlreichen erfolgreichen Mandaten. Jede Beratung beginnt mit einer gründlichen Analyse Ihres Sachverhalts, um passgenaue Lösungen zu entwickeln.

Ob aus Krefeld, Düsseldorf, Köln oder anderen Städten in NRW – wir stehen Ihnen mit fundierter rechtlicher Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.

Kontaktieren Sie jetzt Beaucamp & Beaucamp – wir vertreten Ihre Interessen zuverlässig und kompetent.

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Das sagen unsere Mandanten

Ausgezeichnet

Nicole Hermann
Ich kann die Kanzlei Beaucamp & Beaucamp wärmstens empfehlen. Frau Beaucamp hat sich ganz kurzfristig Zeit genommen und sich sehr für meine Hunde und mich eingesetzt. Über Email- und telefonischem Kontakt war Fr. Beaucamp immer schnell erreichbar. Ich bin froh, dass ich eine so professionelle Kanzlei empfohlen bekommen habe. Wer wirklich Hilfe im Tierrecht braucht ist hier hervorragend aufgehoben. Vielen lieben Dank an Fr. Beaucamp!
Susanne Seibt
Herr Beaucamp war das Beste was uns passieren konnte. Von Anfang an mega korrekt, sympathisch und fachlich für unsere Angelegenheiten einfach top. Ein wahrer Glücksgriff im letzten Jahr als ich via Internet nach einem Tierrechtsanwalt gesucht habe. Was ich besonders an ihm schätze, ist seine Erreichbarkeit, die unkomplizierte und ehrliche Art mich zu beraten, mir als mein Anwalt beizustehen und sich für unser Recht einzusetzen. All dies ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit. Vielen Dank.
Monika Mainka
Für Tierschutzvereine, die Probleme mit Nebenbestimmungen in ihrer Erlaubnis nach §11 TierSchG Abs. 1, Nr. 5 haben, absolut empfehlenswert! Herr Beaucamp hat mich in solch einem Fall vertreten und diesen auch gewonnen bzw. einen Vergleich zu unseren Gunsten erreicht, was für mich als gewonnen gilt 😉 Sowohl als Anwalt als auch menschlich hätte ich mir niemand besseres vorstellen können. Für unseren Verein die Nummer 1 in Sachen Tierschutzrecht!